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| Innere Führung ist die Führungsphilosophie der Bundeswehr. Durch sie werden die Werte und Normen des Grundgesetzes in der Bundeswehr verwirklicht. Ziel der Anwendung der inneren Führung ist es, die Funktionsbedingungen einsatzfähiger Streitkräfte mit den freiheitlichen Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaates in Einklang zu bringen. Die historischen Erfahrungen mit dem nationalsozialistischen Unrechtsregime und der Werterahmen des neu geschaffenen Grundgesetzes führten bei der Planung der Bundeswehr zwischen 1950 und 1955 zu der klaren Erkenntnis, dass ohne Anlehnung an die Formen der ehemaligen Wehrmacht grundlegend Neues zu schaffen sei. Diese Erkenntnis war der entscheidende Impuls für die Entwicklung der Konzeption Innere Führung. Es ging darum, eine einsatzbereite Armee mit einem freiheitlichpluralistischen Staatsund Gesellschaftssystem zu vereinbaren. Die Bundeswehr ist eine Armee im Einsatz. Mehrere Tausend ihrer Soldaten und Soldatinnen leisten ständig Dienst im Ausland – zu Lande, zu Wasser und in der Luft.
Grundlage hierfür sind entsprechende Beschlüsse der Regierung und – bei bewaffneten Auslandseinsätzen – des Deutschen Bundestages. Die Soldaten dienen damit auch im Auslandseinsatz den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik Deutschland. Entsprechend kann sich hier die Öffentlichkeit über die aktuelle Lage in den jeweiligen Einsatzgebieten der Bundeswehr informieren. |
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