RK-Info 02/2010 22.04.2010
Sehr geehrte Herren Vorsitzenden, Kameradinnen und Kameraden,
hier eine umfangreiche, aber sehr wichtige Informationen, es geht nämlich um Geld,
für Sie zur Weitergabe an die Mitglieder ihrer RK/RAG, mit der Bitte um Beachtung
Bundesgeschäftsstelle Bonn:
Urheberrechtsverletzungen seitens Untergliederungen des Verbandes
die nachfolgenden Mail’s sind als Info-Grundlage vorgeschaltet.
Mail vom 19.02.2010
Betreff: Urheberrechtsverletzungen durch Verwendung von Kartenausschnitten aus dem Internet
Bezug: Einstweilige Verfügungen des LG Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren Mitarbeiter,
aus gegebenem Anlass wende ich mich in o.g. Angelegenheit an Sie, um weiteren Schaden vom
Verband abzuhalten.
Lage:
In der jüngeren Vergangenheit haben die RK RATINGEN sowie die RAG Schießsport CELLE auf
deren Internetseiten Einladungen zu Schießveranstaltungen der Unteroffizier-Kameradschaft im
BMVg sowie der RAG Schießsport der LG BERLIN veröffentlicht, die Kartenmaterial aus dem
Internet zur Verdeutlichung des jeweiligen Veranstaltungsortes enthielten. Das Kartenmaterial
wurde dabei von den Veranstaltern unberechtigterweise unentgeltlich und ohne Zustimmung
des Rechteinhabers verwendet. Eine vermutlich auf Abmahnverfahren spezialisierte Kanzlei mit
Sitz in Berlin hat diesen Umstand ausgenutzt, um den Verband mit entsprechenden Gerichtsverfahren
zu überziehen. Diesbezüglich zur Verteidigung vorgetragene Einwendung, die kostenfreie Nutzung
sei durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlaubt gewesen, hat das Gericht nicht anerkannt.
Vielmehr hat das Gericht klare Urheberrechtsverletzungen durch öffentliches Zugänglichmachen
sowie Vervielfältigen durch elektronische Speicherung angenommen. Hierdurch ist dem Verband ein
Vermögensschaden durch Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von ca. EUR 2.000 entstanden.
Bewertung:
Aufgrund der eindeutigen Rechtslage sowie der leichten Beweisbarkeit von Urheberrechtsverletzungen
ist bei unzureichender Aufklärung der Untergliederungen des Verbands auch künftig mit weiteren
Rechtsverstößen zu rechnen.
Maßnahmen:
1. Ab sofort ist die Verwendung von Kartenausschnitten aus dem Internet ohne vorherige Zustimmung des
jeweiligen Rechteinhabers untersagt.
2. OrgLtr belehren in ihrem Zuständigkeitsbereich alle Untergliederungen über den Eintritt von
Urheberrechtsverletzungen durch unberechtigte Verwendung von Kartenausschnitten im Internet, führen
hierüber Nachweis und wirken auf künftige Unterlassung hin.
3. BerGF und LGF kontrollieren OrgLtr hinsichtlich Umsetzung und melden unverzüglich und unaufgefordert
Vollzug der Anweisung per LoNo an AssBGF.
Aus technischen Gründen erfolgt diese Anweisung für alle GS sowie aller Mitarbeiter der BGS in Blindkopie.
Sollte aus Ihrer Sicht weiterer Aufklärungs- oder Ergänzungsbedarf bestehen, bitte ich um kurze Rücksprache.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Timothy Peter Freundt
Assistent des Bundesgeschäftsführers
Mail vom 22.02.2010
Urheberrechtsverletzungen durch Verwendung von Kartenausschnitten aus dem Internet
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß E-Mail vom 13.02.2010 der Bundesgeschäftsstelle wurden alle hauptamtlichen Beschäftigten
auf Grund einiger Vorfälle (Landesgruppe NRW, Niedersachsen und Berlin) auf urheberrechtliche
Verstöße im Zusammenhang von Downloads von Kartenmaterials aus dem Internet hingewiesen.
In dem Abschnitt „Maßnahmen“ des o.a. Mail werden die daraus sich ergebenden Handlungs-
weisen angeordnet.
Legen Sie bitte zeitnah, die Meldung und den Nachweis über die durchgeführten Belehrungen
in den Untergliederungen Ihres Verantwortungsbereichs der Bereichsgeschäftsstelle vor.
Zu Rückfragen steht Ihnen die Bereichsgeschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Helmut Renn
AbtLtr ResArb
Mail vom 09.03.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Verband hat in zwei Fällen für die widerrechtliche Nutzung von Kartenausschnitten aus dem Internet
teuer bezahlt. Hiermit ordne ich nach Entscheidung des Präsidenten und Rücksprache mit dem Justitiar an:
Alle OrgLtr, GF stellen durch aktenkundige Belehrungen sicher, dass alle Untergliederungen bis zur
RK/RAG belehrt werden. Der Verband verfügt seit Jahren über hervorragendes, digitales Kartenmaterial,
das für diese Zwecke benutzt werden kann. Wer ab sofort Kartenausschnitte aus dem Internet unberechtigt
benutzt, muss die Lizenzgebühr und ev. Anwaltskosten selbst tragen. Die GS legen den Nachweis der
Belehrungen auf dem Dienstweg vor. BerGF und LGF üben Dienstaufsicht und übersenden die Nachweise geschlossen an die BuGS. SG PrÖA veröffentlicht dies sofort im Internet.
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Joachim Fell
Bundesgeschäftsführer
Mail vom 09.03.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Auftrag des Justitiar leite ich an Sie in Ergänzung weiter, dass alle Websites zu überprüfen und
fremdes Kartenmaterial und sonstige Einbindungen von Navigationssoftware unverzüglich zu entfernen
ist. Dies gilt auch für stillgelegte Websites und z.B. veraltete bzw. erledigte Einladungen, die sich z.B.
in Webarchiven befinden. Es dürfen K E I N E R L E I derartige Materialien mehr aus dem Internet
zugänglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Joachim Fell
Bundesgeschäftsführer
Maßnahmen in der Kreisgruppe Allgäu:
Die Untergliederungen, RK’s und RAG’s der Kreisgruppe Allgäu werden gebeten bzw. aufgefordert für die
Zukunft kein fremdes Kartenmaterial aus dem Internet unberechtigt zu nutzen, vorhandene Web-Sites sind
zu prüfen, eventuelle Karten, auch in Archiven und alten Einladungen zu entfernen.
Wenn eine Untergliederung Kartenausschnitte benötigt, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Kempten,
die Bundesgeschäftsstelle Bonn verfügt über PC-Map und zugesagt Kartenausschnitte zur Verfügung stellen
zu können. Vorgehensweise wird bei Bedarf geregelt.
Eine Belehrung über Urheberrechtsverletzungen wird in Zukunft durch die Geschäftsstelle Kempten als Vordruck zu den Wahlunterlagen mit gegeben werden.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Im Auftrag
Loferer Christiane
Kreisorganisationsleiterin
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